Meine Tätigkeit als gesetzliche Betreuerin

Nach meiner Bestellung durch das zuständige Amtsgericht führe ich die gesetzliche Betreuung als sog. Berufsbetreuerin. Wichtig ist mir der enge persönliche Kontakt zu meinen Klienten.

Bei Ausübung meiner Tätigkeit unterwerfe ich mich schon jetzt den strengen Anforderungen des Qualitätsregisters des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen, dem ich auch als Mitglied angehöre.

Bestandteil der Qualitätssicherung ist insbesondere eine durchdachte Büroorganisation, eine regelmäßige Fortbildung und Supervision sowie der Erfahrungsaustausch mit Berufskollegen und Vertretern von Betreuungsbehörden und Gerichten.

Bei Betreuten, die über kein größeres Vermögen bzw. kein größeres Einkommen verfügen, erfolgt meine Vergütung aus der Staatskasse.