Gesetzliche Betreuung - was ist darunter zu verstehen?

Für Menschen, die - zum Beispiel wegen einer körperlichen oder psychischen
Erkrankung - nicht mehr in der Lage sind, ein eigenständiges Leben zu führen,
kann das Amtsgericht einen Betreuer bestellen.

Sinn und Zweck der Betreuung ist es, den Betroffenen in den Bereichen wirksam und kompetent zu unterstützen, in denen er Hilfe benötigt. Je nach den Umständen des Einzelfalls kann es um die Verwaltung des Vermögens, um Wohnungsangelegenheiten, die Sorge für die Gesundheit des Betroffenen oder auch um mehrere dieser Bereiche gehen. In jedem Falle ist das vertrauensvolle und persönliche Verhältnis zwischen dem Betroffenen und dem Betreuer sehr wichtig.